Kostenübernahme für privat Versicherte
Wollen Sie die entstehenden Kosten der Therapie selbst tragen, erhalten Sie in bestimmten Abständen jeweils eine Privatrechnung, die sie persönlich begleichen. Unter Umständen können Sie die entstehenden Kosten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Als privat Versicherte sollten Sie, wenn psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Vertrag eingeschlossen sind, von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung übernehmen zu lassen. Für diesen Fall müssen Sie so bald als möglich dies mit Ihrer Krankenversicherung abklären. Die Bedingungen sind bei den Privatkassen sehr verschieden und abhängig von den individuellen Tarifen. Sie sollten hierbei erwähnen, dass Sie eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei einem approbierten und von der kassenärztlichen Vereinigung für dieses Verfahren zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten machen wollen. Gegebenenfalls fordern Sie bei der Kasse Unterlagen für die Beantragung an und besprechen das weitere Vorgehen mit dem Psychotherapeuten.
Sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist gegenüber der Beihilfestelle ähnlich zu verfahren.
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